Bildungsurlaub

    Alle unsere Seminare sind als Bildungsurlaub anerkannt.

    Allgemeine Hinweise zum Thema Bildungsurlaub haben wir hier für Sie zusammengestellt – ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Aktualität. Weitergehende Informationen finden Sie z. B. unter www.bildungsurlaub.de

    Selbstverständlich können Sie uns gerne wegen Ihrer Fragen und Anliegen zum Bildungsurlaub kontaktieren. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir als Weiterbildungseinrichtung keine Rechtsberatung bezüglich Bildungsurlaub durchführen dürfen und können. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der jeweiligen Bundesländer für den Bildungsurlaub und die Bildungsfreistellung.

    Was ist Bildungsurlaub?

    • Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.
    • Bildungsurlaub – in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet – ist bezahlter Urlaub für Weiterbildung.
    • Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, Kurskosten etc. trägt die Arbeiternehmerin oder der Arbeitnehmer.
    • In allen Bundesländern – außer in Bayern und in Sachsen – besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub.

    Für wen gelten die gesetzlichen Regelungen des Bildungsurlaubs?

    • Alle Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
    • Für Beamtinnen und Beamte gilt dieses Gesetz nicht – für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen des Öffentlichen Dienstes.
      (In Berlin wird allerdings Beamtinnen und Beamten bis zum 25. Lebensjahr Sonderurlaub gewährt, wenn die Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz als politische Bildung anerkannt ist.)
    • Für Auszubildende gibt es teilweise Einschränkungen: In Berlin haben Auszubildende lediglich das Recht auf Bildungsurlaub für politische Bildung, in Brandenburg auch für berufliche und kulturelle Weiterbildung.

    Wie viele Tage Bildungsurlaub sind möglich?

    • Normalerweise sind fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr oder zehn Tage alle zwei Jahre möglich.
    • In Berlin erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer bis zum 25. Lebensjahr zehn Tage Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
    • Der Anspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
    • Bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden der Anspruch auf Bildungsurlaub zukünftiger Jahre zu längerfristigen Veranstaltungen zusammengefasst werden.

    Wie kann Bildungsurlaub beim Berliner Unterwelten e.V. beantragt werden?

    • Ein im jeweiligen Bundesland (Sitz des Arbeitgebers) anerkanntes Bildungsseminar nach persönlichen Interessen auswählen.
    • Schritt 1: Anmeldung über unser Anmeldeformular
      Ihre Seminaranmeldung ist noch nicht verbindlich. Sie erhalten von uns ein Angebot und unsere AGB. Erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebots innerhalb der darin angegebenen Frist erfolgt die verbindliche Buchung. Falls wir Ihr unterschriebenes Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist erhalten, bieten wir den Platz anderen Interessierten an.
    • Schritt 2: Buchungsbestätigung
      Mit der verbindlichen Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und für die Anerkennung als Bildungsurlaub den entsprechenden Anerkennungsbescheid und das vorläufige Seminarprogramm.
    • Schritt 3: Rechnung und Einladung
      Unsere Rechnung für das gebuchte Seminar sowie das Einladungsschreiben mit allen notwendigen Informationen für den ersten Seminartag (Treffpunkt etc.) und den weiteren Seminarverlauf erhalten Sie circa zwei Monate vor Seminarbeginn.
    • Dem Arbeitgeber ist so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich sechs Wochen vor der Freistellung, formlos und am besten schriftlich, mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt wird, Bildungsurlaub zu nehmen. Dem Arbeitgeber ist der Anerkennungsbescheid auf Verlangen vorzulegen.

    Wann kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

    • Einige Arbeitgeber stehen dem Bildungsurlaub ablehnend gegenüber und bereiten deshalb Schwierigkeiten. Das Bildungsurlaubsgesetz sagt eindeutig, dass den Beschäftigten aus der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub keine Nachteile entstehen dürfen. Es sollte also auf bestehendes Recht nicht verzichtet werden und notfalls auch mit Hilfe beispielsweise des Betriebs- oder Personalrates oder der Gewerkschaft das Recht erstritten werden.
    • Will der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, so muss er dies – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der erhaltenen Mitteilung an ihn – schriftlich unter Darlegung der Gründe äußern.
    • Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur aus folgenden Gründen ablehnen:
      • wegen zwingender betrieblicher Belange
      • wegen Urlaubsansprüchen anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen
      • wenn in einem Betrieb mit nicht mehr als 20 Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr bereits so viele Tage Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurden wie das 2,5-fache der Beschäftigtenzahl (dies wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt)

    Und wenn der Arbeitgeber mitreden will?

    • Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
    • Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeiternehmer entscheiden bei politischer Weiterbildung ganz allein, welches als Bildungsurlaub anerkannte Seminar Sie besuchen möchten.
    • Der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, zu welcher Thematik Sie sich politisch weiterbilden wollen.

    Anrechnung anderer Freistellungsregelungen

    Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden angerechnet, soweit damit ebenfalls die Ziele des Bildungsurlaubsgesetzes erreicht werden. Da z.B. die Zielsetzung des Bildungsurlaubsgesetzes eine andere ist, als die der Freistellung nach dem Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz, können daher die unterschiedlichen Ansprüche aus diesen Gesetzen nicht aufeinander angerechnet werden.

    Die nächsten Schritte sind also:

    • Ein Bildungsurlaubsseminar aussuchen und sich anmelden.
    • Den Arbeitgeber über den Zeitpunkt so frühzeitig wie möglich informieren und ihm auf Verlangen die Anmeldebestätigung und den Anerkennungsbescheid des jeweiligen Bundeslandes vorlegen.
    • Am Seminar teilnehmen. Bei persönlicher Verhinderung bitte uns unbedingt benachrichtigen!
    • Nach dem Seminar die Teilnahmebescheinigung auf Verlangen beim Arbeitgeber abgeben.

    Sonderurlaub für Beschäftigte von Bundesbehörden

    • Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Bundesbehörden kann Sonderurlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge (Sonderurlaubsverordnung, SUrlVO) bis zu zehn Tagen im Jahr gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen (nach § 9, Absatz 2). Über die Anerkennung der Aus- und Fortbildung entscheidet die Bundeszentrale für politische Bildung.

    Sonderurlaub für Beschäftigte von Behörden des Landes Berlin

    • Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über den Urlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter aus besonderen Anlässen kann, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen Zwecken dienen oder die für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen sind, oder für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen der Gewerkschaften gewährt werden.
    • Der Sonderurlaub darf zwölf Werktage in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren nicht übersteigen.
    • Die Verordnung ist auch für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte anzuwenden. Die Entscheidung, ob die Veranstaltung staatsbürgerlichen Zwecken dient, wird über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit oder durch die Bundeszentrale für politische Bildung bestätigt. Für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte bei Bundes- und Landesbehörden gilt gleichzeitig das Bildungsurlaubsgesetz. Allerdings wird bereits gewährter Sonderurlaub für politische Bildung auf den Anspruch auf Bildungsurlaub angerechnet.

    Eine Übersicht, welche unserer Seminare in welchen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt sind, finden Sie hier.

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