Alle unsere Seminare sind als Bildungsurlaub anerkannt.
Allgemeine Hinweise zum Thema Bildungsurlaub haben wir hier für Sie zusammengestellt – ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Aktualität. Weitergehende Informationen finden Sie z. B. unter www.bildungsurlaub.de
Selbstverständlich können Sie uns gerne wegen Ihrer Fragen und Anliegen zum Bildungsurlaub kontaktieren. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir als Weiterbildungseinrichtung keine Rechtsberatung bezüglich Bildungsurlaub durchführen dürfen und können. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der jeweiligen Bundesländer für den Bildungsurlaub und die Bildungsfreistellung.
Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden angerechnet, soweit damit ebenfalls die Ziele des Bildungsurlaubsgesetzes erreicht werden. Da z.B. die Zielsetzung des Bildungsurlaubsgesetzes eine andere ist, als die der Freistellung nach dem Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz, können daher die unterschiedlichen Ansprüche aus diesen Gesetzen nicht aufeinander angerechnet werden.
Die nächsten Schritte sind also:
Eine Übersicht für 2025, welche unserer Seminare in welchen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt sind, finden Sie hier.
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