Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9.8.2013,
Änderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.04.2014,
Änderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.05.2017
Diese Wahlordnung gilt für alle Wahlen innerhalb des Berliner Unterwelten e.V.
Es gilt der Grundsatz der gleichen und auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitglieds der geheimen Wahl.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt; Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt. Ergibt sich keine solche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
Wird während der Wahlhandlung oder während der Stimmenauszählung ein Wahlfehler festgestellt, der einen wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben kann, hat die Wahlleitung die Wahlhandlung bzw. die Stimmenauszählung sofort abzubrechen und die Wiederholung der Wahlhandlung oder Stimmenauszählung zu veranlassen.