Beitragsordnung

    (geändert / beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 28. April 2023)

    Vorbemerkung
    Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische
    Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in dieser Satzung sind
    somit geschlechtsneutral zu verstehen.

    1) Mitgliedsbeiträge sind spätestens bis zum letzten Banktag des Januars für das
    Beitragsjahr unter Angabe von Mitgliedsnummer und vollständigem Namen auf das
    Vereinskonto zu überweisen. Es wird die Einrichtung eines Dauerauftrags empfohlen.
    Für die korrekte Zuordnung muss für jedes Mitglied eine Einzelüberweisung erfolgen.

    2) Auf Antrag kann der Beitrag halbjährlich bezahlt werden. In diesem Fall ist die 2.
    Hälfte bis zum letzten Banktag im Juli fällig.

    3) Ist ein Mitglied mehr als zwei Monate im Rückstand, erlischt die Mitgliedschaft gemäß
    § 5 Abs. 4 ohne weitere Mitteilung.

    4) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72 € pro Jahr.

    5) Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 48 € pro Jahr.

    6) Jugendliche Mitglieder bezahlen den ermäßigten Beitrag.

    7) Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 48 € für natürliche Personen und
    mindestens 100 € für juristische Personen pro Jahr.

    8) Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres,
    Bezieher von Arbeitslosengeld II, Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes oder
    Schwerbehinderte zahlen nach Vorlage des entsprechenden Nachweises nur den
    ermäßigten Mitgliedsbeitrag.

    9) Der Ermäßigungsgrund ist bis Ende Januar selbständig nachzuweisen. Falls kein
    Nachweis beigebracht wird oder nicht fristgerecht vorgelegt wird, ist der volle Beitrag
    fällig.

    10) Ehepaare und Vereinsmitglieder, die in eingetragener Partnerschaft leben oder eine
    eheähnliche Gemeinschaft bilden und einen gemeinsamen Hausstand teilen, zahlen
    insgesamt einen Mitgliedsbeitrag, der sich aus einem normalen und einem
    ermäßigten Beitrag zusammensetzt. Ein Partnertarif findet nur bei Vollzahlen
    Anwendung.

    11) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit (§ 5 Abs. 2 der Satzung). Die
    Beitragsbefreiung tritt mit dem Beginn des Kalenderjahres nach der Ernennung in
    Kraft.

    12) Tritt eine Person dem Verein während des Kalenderjahres bei, so hat sie nur den
    Beitrag für die restlichen Monate des Kalenderjahres einschließlich des
    Eintrittsmonats zu entrichten.

    13) Die Neufassung dieser Beitragsordnung ist ab 1. Januar 2024 gültig.

    Vereinskonto:

    LBB - Berliner Sparkasse
    Kontoinhaber: Berliner Unterwelten e.V.
    IBAN: DE97 1005 0000 6603 0760 10
    BIC: BELADEBEXXX

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